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Sozialbegleiter_innen: Unterstützung im Alltag

Manchmal fehlt oft die Kraft, die „ganz normalen“ organisatorischen Herausforderungen des Alltags zu bewältigen.
 

Sozialbegleiterin mit Klientin. Die Sozialbegleiterin des Roten Kreuzes hilft einer Klientin dabei, eigenständig Lösungen für Probleme zu finden.
Sozialbegleiter_innen unterstützen die Klient_innen dabei, Strategien zur Problemlösung eigenständig zu erarbeiten.

Manchmal kann der Alltag überfordern: Falls es zusätzlich zur Hilfe durch Familie oder Freunde weitere Unterstützung braucht, helfen seit 2015 die freiwilligen Rotkreuz-Sozialbegleiter_innen.

Ihr Weg zurück in den Alltag. Speziell ausgebildete Rotkreuzhelfer_innen unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen. Die Betreuten brauchen oft nur ein wenig Unterstützung, um sich zu organisieren und ihnen den Rücken zu stärken. So finden sie zurück in einen normalen Alltag. Schon die Begleitung bei Amtswegen kann helfen, die Situation zu entschärfen. Dieses Unterstützungsangebot ist auf maximal ein halbes Jahr begrenzt.

 

Kärnten

Ablauf einer Begleitung

Allgemeines:

Die Sozialbegleitung ist kostenlos und auf sechs Monate befristet. Sie wird durch freiwillige Mitarbeiter*innen erbracht, welche eine spezielle Schulung erhalten und in regionalen Teams arbeiten. Die Ziele der Begleitung werden zu Beginn der Begleitung gemeinsam festgelegt und orientieren sich an der Lebenssituation der Personen.

Wem wird geholfen?

Grundsätzlich kann das Angebot der freiwilligen Sozialbegleitung von jeder volljährigen Person in Anspruch genommen werden – unabhängig von Alter, Geschlecht, finanzieller Situation, Religionszugehörigkeit (etc), so lange diese Person zur aktiven Mitarbeit bereit ist und die Ziele den Aufgaben der freiwilligen Sozialbegleitung entsprechen.  

Wie wird geholfen?

Unterstützungsmaßnahmen können sehr unterschiedlich aussehen und richten sich nach der aktuellen Situation und den vereinbarten Zielen.

Häufige Aufgaben und Erledigungen sind:

  •  Information über unterschiedliche adäquate Hilfsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten
  •  Unterstützung beim Ausfüllen von diversen Anträgen und Formularen (zB Pflegegeldantrag, GIS…)
  • Begleitung bei Behördenwegen und/oder zu professionellen Beratungsstellen (zB Sozialamt, Beratungsstellen)
  •   Nachfragen bei Unklarheit (zB nach Antragsstellungen, bei Fragen zu Rechnungen)
  •  Finanzielle Situation klären und Budget planen, Ratenzahlungen vereinbaren
  •  Unterstützung bei der Organisation von Pflege oder anderen entlastenden Angeboten (zB Besuchsdienst)

Wichtig ist hier zu erwähnen, dass Termine und Treffen grundsätzlich außerhalb der eigenen Wohnumgebung stattfinden: zum Beispiel auf Rot Kreuz-Dienststellen, im Krankenhaus oder auch direkt bei Ämtern und Behörden. Hausbesuche finden nur in Ausnahmefällen statt!

Was ist die freiwillige Sozialbegleitung nicht?

Freiwillige Sozialbegleiter unterstützen, begleiten und leiten an. Sie können jedoch KEINE Pflegetätigkeiten und Reinigungsarbeiten übernehmen. Sie arbeiten gemeinsam mit den Personen, die sie begleiten, an den vereinbarten Zielen. Sie unterstützen, übernehmen jedoch nicht die gesamte Arbeit. Haushaltsführung und Besuchsdienste fallen NICHT in die Tätigkeit der freiwilligen Sozialbegleitung – sehr wohl jedoch die Mithilfe bei der Organisation von diesen Dingen.

Ablauf und Dauer

Personen, die Unterstützung brauchen, können sich formlos mit dem Landesverband Kärnten in Verbindung setzten. (siehe Kontakt)  

Nach Erhebung der Daten und einer kurzen Besprechung der Situation wird die Anfrage an die zuständige Koordinatorin/den zuständigen Koordinator weitergeleitet. Sofern Kapazität vorhanden ist und eine Begleitung sinnvoll erscheint, erfolgt ein Erstgespräch an einer Rot-Kreuz Dienststelle.

Bei diesem Erstgespräch werden zum einen Fragen zum Ablauf der Sozialbegleitung geklärt und zum anderen die Ziele festgelegt. Dies wird in einer Begleitungsvereinbarung festgehalten.

In weiterer Folge finden gemeinsame Treffen statt, bei denen jene Aufgaben erledigt werden, die notwendig sind, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Zum Beispiel wird gemeinsam ein Antrag ausgefüllt und dieser anschließend zur jeweiligen Stelle gebracht, es erfolgen Telefonate oder ein gemeinsamer Termin bei der Schuldnerberatung/am Sozialamt etc.

Die Begleitung wird nach Erreichung der Ziele beendet – dies kann wenige Wochen dauern, maximal sind jedoch 6 Monate dafür vorgesehen. In begründeten Fällen kann auch eine Verlängerung über diese 6 Monate hinaus erfolgen.

Auf Wunsch der betroffenen Person kann eine Beendigung auch vor Erreichung der Ziele erfolgen (frühzeitige Beendigung oder Abbruch).

Verschwiegenheit

Freiwillige Sozialbegleiter unterliegen der Verschwiegenheit und sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Es gibt nur ein paar gesetzlich vorgesehene Ausnahmen (zB bei Selbst-, Fremd-, oder Kindeswohlgefährdung, bekannt werden einer gerichtlich bedrohte Straftat).

 

wir sind da

Petra Smokovic ,BA

Sozialbegleitung | Integrationsbegleitung

Landesverband Kärnten

Grete-Bittner-Straße 9
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

050 9144-1067
sozialbegleitung@k.roteskreuz.at
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